Rechtliches

Clubpartnerbedingungen

Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Clubpartner zusätzlich zu den Club-Nutzungsbedingungen.

Version 2026-08-30.1 · Gültig ab 30. August 2026

1. Geltung und Partnerrolle

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die sich als Clubpartner bewerben oder freigeschaltete Partnerprogramme nutzen. Anbieter der Clubplattform ist die Antoni Chrono GmbH, Rheinsberger Str. 42, 10435 Berlin.

Clubpartner können insbesondere Werkstatt-, Finanzierungs-, Versicherungs-, Logistik-, Aufbewahrungs-, Zubehör- oder Veranstaltungsleistungen anbieten. Die bei der Bewerbung gewählte Kategorie begründet noch keine Zulassung für eine Leistung oder ein Programm.

2. Bewerbung, Nachweise und Prüfung

Die Registrierung und das Einreichen einer Bewerbung begründen keinen Anspruch auf Aufnahme. Antoni Chrono darf Unternehmens-, Kontakt-, Leistungs- und Kompetenzangaben prüfen, erforderliche Nachweise anfordern und Änderungen oder Ergänzungen verlangen.

Nachweise dürfen nur über den vorgesehenen geschützten Upload eingereicht werden. Der Partner muss zur Übermittlung berechtigt sein, nicht erforderliche personenbezogene Angaben möglichst schwärzen und Änderungen wesentlicher Angaben unverzüglich mitteilen.

3. Programmspezifischer Zugang

Die Organisation und jedes beantragte Programm werden getrennt geprüft. Eine freigegebene Organisation erhält nicht automatisch Zugang zu First Look, ChronoDirect, ChronoCredit, ChronoService oder anderen Funktionen. Programme können abhängig von Eignung, Bedarf, Produktstatus und nachgewiesener Kompetenz aktiviert, pausiert, abgelehnt oder beendet werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Anfragen, Kontakten, Fällen, Vermittlungen oder Abschlüssen. Konditionen für entgeltliche oder zusätzliche Leistungen gelten nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform oder eindeutiger Anzeige im freigeschalteten Ablauf.

4. Daten und Vertraulichkeit

Antoni Chrono verarbeitet Bewerbungs-, Organisations-, Kontakt-, Programm- und Nachweisdaten zur Prüfung, Verwaltung, Sicherheit und Durchführung freigeschalteter Abläufe. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

Der Partner erhält nur Zugriff auf Informationen, die für eine freigeschaltete Funktion oder einen konkreten Vorgang erforderlich sind. Er darf diese Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, nach geltendem Datenschutzrecht und unter angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen verwenden.

Private Watch-Vault-Inhalte und Mitgliederdaten dürfen weder als allgemeiner Datenbestand ausgewertet noch außerhalb eines ausdrücklich freigegebenen Vorgangs gespeichert, angereichert, weitergegeben oder werblich genutzt werden.

5. Verantwortung des Partners

  • Unternehmens-, Leistungs-, Verfügbarkeits- und Kontaktdaten richtig und aktuell halten.
  • Erforderliche gewerbe-, berufs-, aufsichts-, steuer- und versicherungsrechtliche Voraussetzungen eigenständig erfüllen.
  • Nur rechtmäßige Leistungen und Inhalte anbieten und erforderliche Rechte an Texten, Bildern und Kennzeichen besitzen.
  • Eigene Verträge, Angebote, Preise, Beratung, Leistungserbringung, Gewährleistung und Kundenkommunikation verantworten.
  • Sicherheitsvorfälle, unbefugte Zugriffe und wesentliche Änderungen unverzüglich melden.

Antoni Chrono wird durch die technische Bereitstellung oder Vermittlung eines Kontakts nicht automatisch Werkstatt, Finanzierer, Versicherer, Verwahrer, Logistiker, Veranstalter oder Partei des Vertrags zwischen Partner und Mitglied.

6. Pause, Sperre und Beendigung

Partner und Antoni Chrono können die Teilnahme in Textform ordentlich beenden. Antoni Chrono darf Organisationen oder einzelne Programme bei fehlender Eignung, Qualitäts- oder Sicherheitsrisiken, unrichtigen Angaben, Rechtsverstößen, ausbleibender Mitwirkung oder geändertem Produktbedarf pausieren oder beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Soweit es die Umstände zulassen, wird vor einer dauerhaften Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Offene Vorgänge, Vertraulichkeit, Datenschutz, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und bereits entstandene Ansprüche bleiben von der Beendigung unberührt.

7. Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten ergänzend die Haftungsregeln der Club-Nutzungsbedingungen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Eine Prüfung oder Freigabe durch Antoni Chrono ersetzt keine behördliche Zulassung, Zertifizierung oder eigenverantwortliche Prüfung des Partners.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.